Ernährungsberatung und BIA (Körperanalyse) in Vöcklabruck und Gmunden.
Diaetologie Daser
Gut beraten. Ernährung wirkt.
Gesund ernährt, einfach fit, nachhaltig zufrieden.
mail: office@diaetologiedaser.at
Telefon: +43 677 620 043 48
Über mich
Ich bin Diätologin und Ernährungswissenschafterin aus Leidenschaft.
Im Zuge der Ernährungsberatung helfe ich Ihnen gerne, Ihre Ziele zu erreichen: Ob Gewichtsreduktion oder Sporternährung, ob ausgewogene Ernährung oder Ernährung bei Osteoporose, ob Gewichtszunahme oder ein entspannter Zugang zum Thema Essen.
Meine Leistungen:
-Ernährungsberatung
-Gewichtsmanagement
-Gesundheitsförderung
-BIA (Körperzusammensetzung)
Mehr zu meiner Person bzw. zu meinen Qualifikationen finden Sie hier.

Über mich
Ich bin Diätologin und Ernährungswissenschafterin aus Leidenschaft.
Im Zuge der Ernährungsberatung helfe ich Ihnen gerne, Ihre Ziele zu erreichen: Ob Gewichtsreduktion oder Sporternährung, ob ausgewogene Ernährung oder Ernährung bei Osteoporose, ob Gewichtszunahme oder ein entspannter Zugang zum Thema Essen.
Meine Leistungen:
-Ernährungsberatung
-Gewichtsmanagement
-Gesundheitsförderung
-BIA (Körperzusammensetzung)
Mehr zu meiner Person bzw. zu meinen Qualifikationen finden Sie hier.

Preise
- Ernährungsberatung oder Erstgespräch (50 Minuten) – 100 €
- Folgeberatung (25 Minuten) – 55 €
- Ernährungsberatung + BIA (75 Minuten)* – 145 €
- BIA (Körperzusammensetzung) inkl. Interpretation (circa 30 Minuten)* – 55 €
- BIA Folge-Messung (25 Minuten)* – 35 €
- Paket: Sporternährung – 295 €
- Einkaufstraining; exkl. Fahrtkosten (90 Minuten)** – nach Vereinbarung
- Vortrag inkl. Diskussion; exkl. Fahrtkosten (60 Minuten) – 550 €
- Fahrtkosten pro km – 0,50 € pro km
- Individuelle Pakete (z.B. Gewichtsmanagement) – auf Anfrage
Preise in Anlehnung an die Honorarrichtlinien des Berufsverbands “Diaetologie Austria”
Absage eines Termins bis max. 24 Stunden vorher möglich. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden) oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin stelle ich eine Stornogebühr in der Höhe des vollen Preises in Rechnung.
**Einkaufstraining: Vor dem gemeinsamen Einkaufen empfehle ich einen Termin zur Ernährungsberatung. Dabei werden das Ernährungsverhalten erhoben und professionelle Empfehlungen gegeben; diese werden dann gemeinsam in der Praxis (Supermarkt) umgesetzt.
*BIA: Messung nicht möglich bei implantierten elektronischen Geräten! (z.B. Herzschrittmacher, Defibrillator, Insulinpumpe, Hörgerät…)
Details: Bitte auf Button BIA klicken!
Zwei Standorte
Vöcklabruck:
„Kleinstadtpraxis“ (www.kleinstadtpraxis.at)
Stadtplatz 36/25
4840 Vöcklabruck
Die Praxis befindet sich im „Burgstall“ im 3. Stock (Lift vorhanden).
Gmunden:
Ordination Dr. Tina Lammer
Linzerstraße 46a
4810 Gmunden
Mail: office@diaetologiedaser.at
Telefon: +43 677 620 043 48
Vöcklabruck – Anreise mit dem Auto:
Umliegend bzw. im Stadtzentrum befinden sich viele Parkmöglichkeiten in kostenpflichtigen Kurzparkzonen; hinter dem „Burgstall“ gibt es einzelne kostenfreie Parkplätze für Kund*innen des „Burgstall“ (Parkuhr).
Abgesehen davon liegt in 5-10 Minuten Gehweite ein großer kostenfreier Parkplatz beim Hallenbad/ Freizeitpark Vöcklabruck.
Vöcklabruck – Anreise mit den Öffis:
Vom Bahnhof Vöcklabruck beträgt der Fußweg ca. 13-15 Minuten.
Vom Busbahnhof „Ferdinand-Öttlstraße“ beträgt der Fußweg ca. 5 Minuten, ebenso von der Bushaltestelle „Vorstadt“.
Gmunden – Anreise:
Informationen folgen!
Ärztliche Anordnung
Laut MTD-Gesetz 2024 (Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe, BGBl. I Nr. 100/2024, § 8 (1)) erfolgt eine ernährungsmedizinische Behandlung und Beratung nach ärztlicher Anordnung. Diese erhalten Sie bei der Ärztin/ dem Arzt Ihres Vertrauens, der zur Ausstellung einer Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben den persönlichen Daten auch eine medizinische Diagnose beinhalten.
Keine ärztliche Anordnung ist notwendig für gesunde Personen bzw. laut MTD-Gesetz 2024 (§ 8 (2)) im Bereich der Gesundheitsförderung und der Primär- oder Sekundärprävention. (Unter Sekundärprävention werden Maßnahmen zur Früherkennung, Vermeidung und Frühbehandlung von Krankheiten verstanden.)
Weitere Informationen dazu in den AGB.
Rückerstattung
Bei der Sozialversicherungsanstalt SVS steht den Versicherten pro Jahr ein „Gesundheitshunderter“ zu; dieser kann u.a. für Ernährungsberatungen verwendet werden. Bitte informieren Sie sich direkt bei der SVS (externer Link).
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für diätologische Leistungen vor.
Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen – abhängig vom individuellen Vertrag – Teile der Kosten; dies ist bitte direkt mit dem privaten Versicherungsunternehmen zu klären.