Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Diätologie Daser, Stadtplatz 36/ 25, 4840 Vöcklabruck
Mag. Barbara Daser, BBSc, Diätologin (eingetragen im Gesundheitsberuferegister) und Ernährungswissenschafterin

  1. Allgemeines

Mit der Nutzung der Webseite, dem Buchen einer Beratungsleistung bzw. einer BIA-Messung oder eines Vortrags erklären Sie sich mit den AGB ausdrücklich einverstanden. Von den AGB abweichende Regelungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich durch den Anbieter (Barbara Daser) bestätigt werden. Sollten einzelne Teile unwirksam werden, gelten die anderen Teile dem Sinn nach weiter.

  1. Vertragsabschluss und Terminvereinbarung

Die Auftragserteilung durch die Klientin/ den Klienten kann mündlich (persönlich), aber auch schriftlich (per Mail) erfolgen. Wird ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch oder eine BIA-Messung vereinbart, kommt es zum Abschluss eines Beratungsvertrags. Eine schriftliche Bestätigung wird darauffolgend per Mail versandt.

  1. Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt die Inanspruchnahme einer ernährungsmedizinischen Beratung und Behandlung. Diese inkludiert die auf der Website www.diaetologiedaser.at angeführten Leistungen, soweit nicht anders im Erstgespräch vereinbart.

  1. Leistungsumfang

Die Klientin/ der Klient erwirbt gegen Bezahlung das Recht auf die Inanspruchnahme der Leistungen wie auf der Website www.diaetologiedaser.at angeführt. Leistungsumfang, Therapiedauer, Terminplanung und Kosten werden im Erstgespräch besprochen. Die betreuende Diätologin verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Leistungen. Eine Änderung der vereinbarten Leistungen ist in beiderseitigem Einverständnis jederzeit möglich, insbesondere dann, wenn diese zum Erreichen des vereinbarten Zieles beiträgt.

  1. Beauftragung und Widerrufsrecht

Die Klientin/ der Klient bestellt eine individuelle Beratungsleistung (Einzeltermine, Pakete usw.), die nach Erbringung nicht mehr rückgabefähig ist. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach Beginn der Erbringung der Leistung ist daher nicht möglich. Die Auftragserteilung durch die Klientin/ den Klienten kann mündlich (persönlich), aber auch schriftlich (per Mail) erfolgen. Termine, die auf diese Weise gebucht werden, gelten als verbindlich.

  1. Frequenz und Dauer

Einzeltermine dauern je nach gebuchter Leistung zwischen 25 und 90 Minuten. Die Frequenz (Anzahl der Termine) der diätologischen Begleitung wird individuell mit der Klientin/ dem Klienten festgelegt.

  1. Ablauf und Ziel

Beim Erstgespräch stelle ich viele Fragen – über das Essverhalten, die Portionsgrößen, Vorlieben, Abneigungen, den Alltag, aber auch über die individuelle Krankengeschichte. Anhand dieser Informationen gestalte ich eine individuelle Therapie. Gemeinsam finden wir Strategien, um Ihr persönliches Ziel zu erreichen.
Zum Erstgespräch bringen Sie bitte alle relevanten Befunde oder Untersuchungsergebnisse mit (Labor- bzw. Blutbefunde, Magen- oder Darmspiegelung, etc.). Wenn Sie regelmäßig Medikamente und/ oder Nahrungsergänzungsmittel (ja, auch diese!) nehmen, bringen Sie bitte eine aktuelle Medikamentenliste mit.

  1. Kosten

Das Honorar setzt sich wie auf der Website www.diaetologiedaser.at angeführt zusammen – abhängig von der Dauer des Beratungsgesprächs und davon, ob eine weitere Leistung wie z.B. eine BIA-Messung (Bioelektrische Impedanzanalyse) oder ein Einkaufstraining erbracht wird.

  1. Bezahlung und Zahlungsverzug

Zahlungsmöglichkeiten sind entweder Barzahlung oder Überweisung. Das Honorar wird entweder nach Einzelterminen oder Sammelterminen verrechnet; dies wird beim Ersttermin mit der Klientin/ dem Klienten individuell vereinbart. Bei Paketangeboten, die meist Vergünstigungen enthalten, wird der Paketpreis nach dem Ersttermin verrechnet und ist im Ganzen zu bezahlen (keine Ratenzahlung).
Bei Überweisung muss das vereinbarte Honorar innerhalb von 14 Tagen auf das auf der Rechnung angegebene Konto eingegangen sein. Kommt die Klientin/ der Klient ihrer/ seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird eine Zahlungserinnerung ausgestellt. Dies kann per Mail, per Post oder persönlich erfolgen. Sollte 7 Tage nach der ersten Zahlungserinnerung keine Zahlung eingegangen sein, wird eine zweite Zahlungserinnerung inkl. 5% Mahnspesen ausgestellt. Nach weiteren 7 Tagen ohne Zahlungseingang werden rechtliche Schritte eingeleitet sowie die Einbringungsmaßnahmen in Rechnung gestellt.

  1. Rückerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für diätologische Leistungen vor.
Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen – abhängig vom individuellen Vertrag – Teile der Kosten – dies ist bitte direkt mit dem privaten Versicherungsunternehmen zu klären.
Bei der Sozialversicherungsanstalt SVS steht den Versicherten pro Jahr ein „Gesundheitshunderter“ zu; dieser kann u.a. für Ernährungsberatungen verwendet werden. Bitte informieren Sie sich direkt bei der SVS.

  1. Terminabsage

Können Sie als Klientin/ Klient einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen Termin bitte unverzüglich ab – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Bei nicht fristgerechter Absage des Termins (spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) bzw. bei Nichterscheinen wird eine Stornogebühr in Höhe der regulären Beratungskosten in Rechnung gestellt. Bei Terminstornierungen oder Terminverschiebungen ist der Zeitpunkt des Einlangens der Nachricht ausschlaggebend.

Diätologie Daser behält sich Terminabsagen oder Terminverschiebungen aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung) vor.

  1. Auftragsort

Falls nicht anders vereinbart, ist der Auftragsstandort die „Kleinstadtpraxis“, Stadtplatz 36/25 in 4840 Vöcklabruck oder die Ordinationsräumlichkeiten von Dr. Tina Lammer, Linzerstraße 46a in 4810 Gmunden. Wird als Auftragsort ein anderer Ort vereinbart (z.B. bei Einkaufstrainings oder Vorträgen), wird eine entsprechende Fahrtkostenpauschale verrechnet; diese richtet sich im Regelfall nach dem amtlichen Kilometergeld.

  1. Zielführende Behandlung nur durch Ihre Mitarbeit; Meldepflicht

Im Rahmen des Erstgesprächs werden Ziele und Maßnahmen besprochen – dies setzt voraus, dass die Klientin/ der Klient wahrheitsgemäß Auskunft gibt über den Gesundheitszustand. Die Klientin/ der Klient verpflichtet sich, sämtliche therapierelevanten Angaben – physischer und psychischer Zustand, Krankheiten, Beschwerden, Stoffwechselerkrankungen, Essgewohnheiten etc. – wahrheitsgetreu wiederzugeben bzw. nicht zu verschweigen. Jegliche medizinischen und körperlichen Veränderungen, die für die Ernährungsberatung relevant sind, sollten zeitgerecht mitgeteilt werden.
Um den bestmöglichen Behandlungserfolg zu erreichen, ist die Mitarbeit der Klientin/ des Klienten nötig. Dies bedeutet, dass Handlungsanleitungen befolgt werden bzw. bestimmte Handlungen unterlassen werde und die Klientin/ der Klient Rückmeldung gibt. 

  1. Grundsätze der Behandlung

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024).
Darüber hinaus nehme ich als Diätologin regelmäßig an fachlichen und zertifizierten Fortbildungen teil und orientiere mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Selbstbestimmung: Die Klientin/ der Klient erhält auf Grundlage der ärztlichen Verordnung bzw. der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt der Klientin/ dem Klienten dieses Angebot anzunehmen oder etwaige Anpassungen abzusprechen.

  1. Beendigung

Die beratende Diätologin behält sich vor, bei Nichtbegleichung des vereinbarten Honorars vom Vertrag zurückzutreten. Zudem ist die beratende Diätologin berechtigt, das Vertragsverhältnis aus anderen Gründen (z.B. Rufschädigung, Nichtmeldung der Aufnahme zusätzlicher bzw. anderweitiger ernährungstherapeutisch relevanter Behandlungen etc.) einseitig aufzulösen. Eine Vertragsauflösung seitens der Klientin/ des Klienten vor dem vereinbarten Vertragsende ist nur dann möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt, der eine sinnvolle Therapie laut Einschätzung der beratenden Diätologin nicht mehr möglich macht. Triftige Gründe sind z.B. ein mehrmonatiger ununterbrochener Auslandsaufenthalt, Krankheit, sonstige medizinisch relevante Gründe etc. In diesem Fall erlöschen sämtliche gegenseitigen Leistungsansprüche.
Sind bei Vertragsunterzeichnung Gründe bekannt, die eine sinnvolle Therapie nicht ermöglichen, so besteht keine Zahlungsrückerstattung, wenn diese verschwiegen werden.

  1. Ärztliche Anordnung

Laut MTD-Gesetz 2024 (Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe, BGBl. I Nr. 100/2024, § 8 (1)) erfolgt eine ernährungsmedizinische Behandlung und Beratung nach ärztlicher Anordnung. Diese erhalten Sie bei der Ärztin/ dem Arzt Ihres Vertrauens, der zur Ausstellung einer Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben den persönlichen Daten auch eine medizinische Diagnose beinhalten.
Keine ärztliche Anordnung ist notwendig für gesunde Personen bzw. laut MTD-Gesetz 2024 (§ 8 (2)) im Bereich der Gesundheitsförderung und der Primär- oder Sekundärprävention. (Unter Sekundärprävention werden Maßnahmen zur Früherkennung, Vermeidung und Frühbehandlung von Krankheiten verstanden.)
Angehörige der MTD-Berufe sind lt. MTD-Gesetz 2024 (§ 32) verpflichtet, ärztliche Hilfe beizuziehen, wenn es z.B. der Gesundheitszustand der Patientin/ des Patienten erfordert oder wenn z.B. Risikofaktoren erkennbar werden oder Komplikationen auftreten, die eine ärztliche Abklärung erforderlich machen.
Angehörige der MTD-Berufe haben laut MTD-Gesetz 2024 (§ 33) im Rahmen der Sekundärprävention die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt über relevante Änderungen des Zustandsbilds der Patientin/des Patienten zu informieren oder die Patientin/den Patienten an die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt weiterzuverweisen.

  1. Datenerfassung und Datenschutz

In Erfüllung des Behandlungsvertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflicht (MTD-Gesetz 2024, § 41) werden personenbezogene Daten erfasst und gespeichert. Personenbezogene Daten sowie sämtliche Inhalte der Beratung werden gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vertraulich behandelt.
Der Klientin/ dem Klienten stehen die AGB sowie die Datenschutzerklärung jederzeit auf der Website www.diaetologiedaser.at zur Verfügung, sodass bereits vor dem Erstgespräch diese aufmerksam gelesen werden können. Mit Unterzeichnung der AGB beim Erstgespräch gibt die Klientin/ der Klient die Einwilligung zur Datenverarbeitung und stimmt damit einer elektronischen Datenverarbeitung ausdrücklich zu. Die Daten werden im Zuge der Ernährungsberatung in verschiedenen Softwareprodukten (BIA-Software, Abrechnungssoftware, verpflichtende Dokumentation usw.) genutzt. Die Daten werden nur im Rahmen der Beratung  bzw. Abrechnung verwendet und nur bei ausdrücklicher Erlaubnis durch die Klientin/ den Klienten an Dritte (z.B. zuweisende Ärztin/ Arzt) weitergegeben.

  1. Verschwiegenheitspflicht

Diätolog*innen unterliegen laut MTD-Gesetz 2024 (§ 36) der Verschwiegenheitspflicht; Ausnahmen davon sind ebendort gesetzlich geregelt.

  1. Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht

Es gilt laut MTD-Gesetz 2024 (§ 34) eine Dokumentations- sowie eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Klient*innen haben das Recht auf Einsicht in die Dokumentation.

  1. Unterlagen sowie Weitergabe derselben

Es ist der Klientin/ dem Klienten nicht erlaubt, ausgehändigte Unterlagen für die eigenmächtige Tätigkeit der Ernährungsberatung zu verwenden bzw. an Dritte weiterzugeben.

  1. Gerichtsstand

Es gilt für sämtliche Rechtsbeziehungen österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit den  auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Behandlungsverträgen ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für den Firmensitz in Oberösterreich.

Stand: Jänner 2025

Die AGB finden Sie als pdf mit einem Klick auf den Button (es öffnet sich ein neues Fenster).